Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e. V.

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Verfasst am 05.08.2025 um 11:48 Uhr

Keine Kündigung von Kleingärten am Breitehorn     

Betroffene Gärten gehören zu Wochenendvereinen    

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Breitehorn“ des Bezirksamts Spandau wird derzeit viel über die Zukunft der Gärten am Havelufer diskutiert – auch in der Presse. Der Landesverband möchte an dieser Stelle feststellen, dass es sich am Breitehorn nicht um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt. Die betroffenen Flächen werden von Wochenendvereinen genutzt. Diese Vereine sind nicht Mitglieder eines Berliner Kleingartenverbands.


Wochenendgärten sind keine Kleingärten
Obwohl Wochenendsiedlungen und Erholungsgärten optisch an klassische Kleingärten erinnern, unterscheiden sie sich rechtlich deutlich. Sie dienen ausschließlich der Erholung und unterliegen in ihren Verträgen nicht den Vorgaben zur kleingärtnerischen Nutzung. Sie fallen weder unter das Bundeskleingartengesetz noch unter das geplante Berliner Kleingartenflächensicherungsgesetz.


Kleingarten-Klarstellung des Bezirksamts
Gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V. betonte Bezirksstadtrat Thorsten Schatz: „Wir haben daher keinem Kleingärtner gekündigt und werden dies auch zukünftig am Breitehorn nicht tun. Das Bezirksamt Spandau steht weiterhin zu seiner Haltung, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen ein Leben im eigenen Kleingarten zu ermöglichen.“


Stellungnahme des Landesverbandes
Der Landesverband bedauert, dass Pächterinnen und -pächter mit der Neuordnung des Geländes am Breitehorn ihre Wochenendgärten und damit auch ihre sozialen Netzwerke verlieren könnten. „Zwar soll das Areal am Breitehorn renaturiert werden und bleibt Berlin damit u. a. als Erholungsfläche für die Allgemeinheit erhalten, trotzdem können wir den materiellen und gefühlsmäßigen Verlust der einzelnen Betroffenen nachvollziehen, sind doch Kleingärten aus unseren Mitgliedsverbänden seit jeher als „Bauerwartungsland“ in Berlin in Anspruch genommen worden“, erklärt Gert Schoppa, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V.


Er führt weiter aus: „In den letzten Jahren die Kleingartenanlagen „Morgengrauen“ (Tempelhof), die 99 Jahre nach der Gründung einem Schulneubau weichen musste, und “Am Fichtenberg“ (Steglitz), die 103 Jahre nach der Gründung für den Bau einer Sporthalle geräumt wurde. Als Dachverband sind wir für das Berliner Kleingartenwesen nach Bundeskleingartengesetz verantwortlich. Mit dem kommenden Kleingartenflächensicherungsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass in Berlin die Gesamtfläche an diesen Kleingärten nicht weiter schrumpft“.  



Foto Kolonie Breitehorn: Colin Smith, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons 

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